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 | Kreistagsbrief 02.11.2002 |
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Baumfällungen am Flugplatz Loemühle; Wortlaut des Briefes des NABU, des BUND und der LSG an die Mitglieder des Kreistags Recklinghausen Der Brief steht auch als pdf-Dokument zum Download bereit. [207 KB]
Marl, 2. November 2002
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH versucht, Sie mit spektakulären Behauptungen über Unfallursachen zur Bewilligung von 110.000 Euro für das Fällen von bis zu 450 Bäumen zu verleiten. Dazu möchten wir Ihnen unsere Gegenargumente mitteilen:
Die Sicherheit ist nicht gefährdet Flugunfälle in Deutschland werden von der Bundesanstalt für Flugunfalluntersuchung (BFU) untersucht. Ergeben sich aus einem Flugunfall flugsicherheitsrelevante Erkenntnisse, werden diese in einem Untersuchungsbericht veröffentlicht.
Zu den drei von der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH genannten Unfällen gibt es keine entsprechenden Untersuchungsberichte der BFU. Also haben sich aus den Unfällen keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse ergeben, weil die Unfälle ausschließlich auf individuelle Fehler der Piloten bzw. unzulänglich gewartetes Fluggerät zurückzuführen sind. Sie können daher nicht auf angeblich zu hohe Bäume oder nach innen versetzte Landebahnbegrenzungen zurückgeführt werden.
Eine Vielzahl von Flugplätzen verfügt über noch kürzere Start- und Landebahnen, ohne dass dort Sicherheitsbedenken bestehen. Sollen ca 450 Bäume geopfert werden, nur weil einzelne Hobbypiloten ihr Fluggerät nicht richtig beherrschen oder unzulänglich warten? Dann müssten auch sämtliche Straßenbäume gefällt werden, nur, weil bisweilen Autofahrer dagegen fahren.
Kosten sind nicht zu rechtfertigen Sachkundige Forstfachleute schätzen den veranschlagten Betrag von 118.000 Euro wegen der naturschutzbedingten Auflagen als zu niedrig ein. Zudem erhöht sich durch das Entfernen großer Bäume und Bäumen am Waldrand die Gefahr von Windbruch. Es wird daher zwangsläufig zu Folgekosten für den Kreis kommen, denen fast keine zusätzlichen Einnahmen entgegenstehen, da die laut Bezirksregierung bestehenden Einschränkungen für den Flugverkehr sehr gering sind. Im Übrigen zeigt der bescheidene Beitrag von 8.000 Euro das geringe Interesse der vermeintlich betroffenen Flieger an der Fällaktion. Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der schwer wiegende Eingriff in die Natur somit nicht zu rechtfertigen.
Status ist durch die Bäume nicht infrage gestellt Die Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH behauptet, bei Nichtwiederherstellung der Hindernisfreiheit bis zum 28. Februar 2003 drohe der Status „Schwerpunktlandeplatz“ verloren zu gehen. Diese Aussage ist in jeglicher Hinsicht falsch.
Erstens besteht auf Grundlage der derzeit gültigen Betriebsgenehmigung des Flugplatzes Hindernisfreiheit. Dafür wurde gerade die Verlegung der Landebahnmarkierungen nach innen durchgeführt.
Zweitens hängt der Status „Schwerpunktlandeplatz“ nicht an der Landebahnlänge. Die Einordnung als Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsreiseverkehr besteht nach dem aktuellen Luftverkehrskonzept des Landes NRW. Wegen der geringen Einschränkungen für den Flugverkehr wird sich daran nichts ändern.
Drittens ist es lediglich die Einschränkung der Betriebsgenehmigung, die bis zum 28. Februar 2003 befristet ist. Es ist der Betreibergesellschaft unbenommen, einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen, die Einschränkung zeitlich verlängern zu lassen oder die Betriebsgenehmigung als solche den Gegebenheiten zeitlich unbefristet anpassen zu lassen.
Viertens verschweigt Ihnen die Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH, dass der Status „Schwerpunktlandeplatz“ mit Ablauf des 31. Dezember 2004 ohnehin verloren geht, weil der Flugplatz die ab 1. Januar 2005 gültigen Voraussetzungen nach JAR-OPS 1 (Joint Aviation Requirements for Operations) nicht erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Subventionierung durch das Land. Ebenso entfällt ab diesem Zeitpunkt der Personalkostenzuschuss für die Luftaufsicht vor Ort, ca. 7.500 Euro pro Jahr. Angesichts der jüngsten Entscheidung des Landes für den Ausbau des benachbarten Flugplatzes Bottrop-Schwarze Heide ist schon jetzt nicht mehr mit einer Bezuschussung von Investitionskosten durch das Land zu rechnen. Insoweit stellt sich auch die Frage, mit welchen finanziellen Mitteln bereits jetzt anstehende Reparaturen bezahlt werden sollen.
Eingriffsregelung und FFH-Verträglichkeitsprüfung Der von der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH gewünschte Eingriff stellt eine substanzielle und nachhaltige Beeinträchtigung in den als Naturschutzgebiet bzw. nach der FFH-Richtlinie als europäisches Schutzgebiet gesicherten Wald der „Burg“ dar und ist damit auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten als äußerst problematisch anzusehen. Die Baumfällungen werden von den großen Naturschutzverbänden BUND und NABU in NRW deshalb nicht still und klaglos hingenommen werden.
Laut Bundesnaturschutzgesetz muss vor dem Eingriff u. E. eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgenommen und die Eingriffsregelung angewandt werden, was zumindest zu weiteren Kosten und Zeitaufwand führen wird. Außerdem werden die Naturschutzverbände gegebenenfalls eine Beschwerde in Brüssel einlegen, um zu dokumentieren, wie der Kreis Recklinghausen, der seit Jahren mit ZIEL II Geldern von der EU gefördert wird, mit einem Schutzgebiet von europäischer Bedeutung umgeht.
Sollte in einer gerichtlichen Auseinandersetzung letztlich die Abwägungsfrage gestellt werden, muss die Allgemeinwohlverträglichkeit des Eingriffes auf den Prüfstand: Erfolgt die Abholzung wirklich im übergeordnet öffentlichen Interesse oder wird wegen einer kleinen Fliegerlobby in ein hochwertiges Allgemeingut massiv eingegriffen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Schiffgens, BUND-Kreisgruppe Recklinghausen
gez. Hermann Hölscher, NABU-Kreisverband Recklinghausen
gez. Dietmar Schmahl, LSG – Fluglärm Loemühle – Vest Recklinghausen e.V.
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